Schulsozialarbeit

Seit dem 01.11.2017 bietet das Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e.V. Schulsozialarbeit an folgenden drei Schulstandorten an:


Aufgabenbereiche

Unsere ausgebildeten pädagogischen Fachkräfte sind Ansprechpartner*innen für Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulleitung und Eltern/Erziehungsberechtigte.

Zu den Aufgabenbereichen der Schulsozialarbeit zählen neben der Einzelfallhilfe, auch das Soziale Lernen in der Gruppe sowie klassen- oder themenbezogene Projekte und die Arbeit im Freizeitbereich mit Kindern und Jugendlichen.

Ebenfalls kann Schulsozialarbeit als Schnittstelle zwischen Schule, Elternhaus, Jugendamt, Gemeinwesen und Sozialen Diensten wie Beratungsstellen, Therapeuten und Kliniken agieren.

Gesetzliche Grundlagen

Die Schulsozialarbeit basiert auf den rechtlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch- Kinder- und Jugendhilfe. Sie findet ihren gesetzlichen Auftrag vor allem im Paragraph 13a SGB VIII.

Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges Angebot.

Schulsozialarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.