Das Freiwillige Soziale Jahr
...ist ein Bildungsjahr, in dem der Freiwillige (männlich und/oder weiblich) sich beruflich orientieren, praktisch tätig werden und sich erproben kann.
Es wird in der Regel vom 16-bis 26-Jährigen abgeleistet...
Dauer
- meistens 1 Jahr (ab 6 Monaten möglich, auf 18 Monate verlängerbar)
- beginnt in der Regel am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres
- ein flexibler Einstieg ist jedoch ebenfalls möglich
Was erwartet Dich?
- Du wirst in die laufende Arbeit Deiner Einsatzstelle einbezogen und bist ein vollwertiges Mitglied mit unterstützender Tätigkeit im Team
- Du lernst, in der Gruppe zu arbeiten, Du kannst Dich ausprobieren und eigene Ideen umsetzen
- Du wirst herausfinden, was Du kannst, indem Du Verantwortung übernimmst, wichtige Erfahrungen sammelst und Dich selbst erprobst
- Du wirst viele neue Kontakte knüpfen
Und was bringt's?
- Berufsorientierung: also Ausbildungs-, Studiums- und Berufsvorbereitung (somit hast du bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt)
- Anrechnung von zwei Wartesemestern bzw. die Möglichkeit der Anerkennung als Vorpraktikum
- Du kannst nach der Schule etwas Praktisches tun und durch neue Erfahrungen dazulernen
Was bekommst Du?
- monatlich 350 Euro Taschengeld
- Übernahme der Sozialversichungsbeiträge
- Anrecht auf Kindergeld und Waisenrente
- Bescheinigung über die Teilnahme
- zwischen 25 und 27 Tage Jahresurlaub
- 25 Bildungstage
Was sind die Einsatzfelder?
- Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen
- Arbeit im organisatorischen, kulturellen und verwalterischen Bereich
- Arbeit mit alten Menschen
- Arbeit mit Menschen mit Behinderungen
- Arbeit in Schulen
- Arbeit in Kliniken und Rehabilitationszentren
Was ist die gesetzliche Grundlage?
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten - JFDG (vom 26.05.2008 BGB I. Teil I Nr. 19 S. 842)
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitschutzgesetz- JarSchG vom 31.10.2006 BGB1. IS. 2407)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung und Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres im Freistaat Sachsen (FSJ- Richtlinie vom 17.September 2009)