Das Freiwillige Soziale Jahr

...ist ein Bildungsjahr, in dem der Freiwillige (männlich und/oder weiblich) sich beruflich orientieren, praktisch tätig werden und sich erproben kann.

Es wird in der Regel vom 16-bis 26-Jährigen abgeleistet...

Dauer

  • meistens 1 Jahr (ab 6 Monaten möglich, auf 18 Monate verlängerbar)
  • beginnt in der Regel am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres
  • ein flexibler Einstieg ist jedoch ebenfalls möglich

Was erwartet Dich?

  • Du wirst in die laufende Arbeit Deiner Einsatzstelle einbezogen und bist ein vollwertiges Mitglied mit unterstützender Tätigkeit im Team
  • Du lernst, in der Gruppe zu arbeiten, Du kannst Dich ausprobieren und eigene Ideen umsetzen
  • Du wirst herausfinden, was Du kannst, indem Du Verantwortung übernimmst, wichtige Erfahrungen sammelst und Dich selbst erprobst
  • Du wirst viele neue Kontakte knüpfen

Und was bringt's?

  • Berufsorientierung: also Ausbildungs-, Studiums- und Berufsvorbereitung (somit hast du bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt)
  • Anrechnung von zwei Wartesemestern bzw. die Möglichkeit der Anerkennung als Vorpraktikum
  • Du kannst nach der Schule etwas Praktisches tun und durch neue Erfahrungen dazulernen

Was bekommst Du?

  • monatlich 350 Euro Taschengeld
  • Übernahme der Sozialversichungsbeiträge
  • Anrecht auf Kindergeld und Waisenrente
  • Bescheinigung über die Teilnahme
  • zwischen 25 und 27 Tage Jahresurlaub
  • 25 Bildungstage

Was sind die Einsatzfelder?

Was ist die gesetzliche Grundlage?

  • Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten - JFDG (vom 26.05.2008 BGB I. Teil I Nr. 19 S. 842)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitschutzgesetz- JarSchG vom 31.10.2006 BGB1. IS. 2407)
  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung und Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres im Freistaat Sachsen (FSJ- Richtlinie vom 17.September 2009)