Der Bundesfreiwilligendienst
...ist ein Freiwilligendienst, als Ersatz des Zivildienstes, in dem sich der Freiwillige (männlich und/oder weiblich) beruflich orientieren und erproben, sowie praktisch tätig werden kann.
Er wird in der Regel von 16-bis 27-Jährigen abgeleistet. Auch über-27-Jährige können einen BFD antreten...
Dauer:
- meistens 1 Jahr (ab 6 Monate möglich bzw. auf 18 Monate verlängerbar)
- beginnt in der Regel am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres
- ein flexibler Einstieg ist jedoch ebenfalls möglich
Was erwartet Dich?
- Du wirst in die laufende Arbeit Deiner Einsatzstelle einbezogen und bist ein vollwertiges Mitglied mit unterstützender Tätigkeit im Team
- Du lernst in der Gruppe zu arbeiten, Du kannst dich ausprobieren und eigene Ideen umsetzen
- Du wirst herausfinden, was Du kannst, indem Du Verantwortung übernimmst, wichtige Erfahrungen sammelst und neue Kontakte knüpfst
Und was bringt's?
- Berufsorientierung: also Ausbildungs-, Studien- und Berufsvorbereitung (somit erlangst Du bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt)
- Anrechnung von zwei Wartesemestern bzw. die Möglichkeit der Anerkennung als Vorpraktikum
- Du kannst nach der Schule etwas Praktisches tun und durch neue Erfahrungen dazulernen
Was bekommst Du?
- monatlich mind. 350 Euro Taschengeld
- Übernahme der Sozialversichungsbeiträge
- Anrecht auf Kindergeld und Waisenrente
- eine Bescheinigung über die Teilnahme
- zwischen 25 und 27 Tage Jahresurlaub
- 25 Bildungstage
Was sind die Einsatzfelder?
- Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen
- Arbeit im kulturellen, organisatorischen und verwalterischen Bereich
- Arbeit mit alten Menschen
- Arbeit mit Menschen mit Behinderung
- Arbeit in Kliniken und Rehabilitationskliniken
- Arbeit in Schulen
- Arbeit im Bereich Umwelt
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz)
- BFDG vom 28.04.2011 veröffentlich im Bundesgesetzblatt vom 02.05.2011